Nachricht des 1. Geschäftsführers

zur „Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin“

Sportbetrieb „auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen […]“ ab sofort UNTERSAGT!

Hallo liebe Mitstreiter,

bitte beachtet folgenden wichtigen Hinweis:

Laut der „Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin“, die der Berliner Senat am Wochenende erlassen hatte, ist der Sportbetrieb „auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios u. ä.“ ab sofort untersagt!!!

Näheres könnt ihr hier nachlesen:

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/rathaus-aktuell/2020/meldung.906890.php

ich zitiere aus dieser Verordnung:

§ 4 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb

(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios u. ä. wird untersagt.

(2) Ausnahmen von der Untersagung nach Absatz 1 können in besonders begründeten Einzelfällen ausschließlich auf den öffentlichen Sportanlagen des Landes Berlin durch schriftliche Genehmigung der zuständigen Vergabestelle zugelassen werden. Dies gilt insbesondere für

a. den Sportbetrieb von Kaderathleten in Vorbereitung auf die Olympischen Spiele 2020, wenn die beantragten Trainingseinheiten für die Vorbereitung zwingend erforderlich sind,

b. den Sportbetrieb mit Tieren, soweit dieser im Hinblick auf das Tierwohl zwingend erforderlich ist.

Bitte gebt alle euren Mitgliedern umgehend Bescheid, damit sie sich nicht umsonst den Weg zu ihren Sportstätten machen.

Danke!

mfG

Uwe Kaiser
1. Geschäftsführer der BSG beim Bezirksamt Neukölln von Berlin